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Unsere Private Auslandskrankenversicherung

Sie reisen viel beruflich oder privat? Sie und Ihre Familie sind aktiv und treiben Sport? Man will es nie hoffen, doch zum Beispiel ein Sportunfall kann schnell passieren. Gut, wenn man sich darauf verlassen kann, schnell und kompetent behandelt zu werden. Nicht nur im Ausland, sondern nach Rücktransport auch in Deutschland.

Was wird von der privaten Auslandskrankenversicherung abgedeckt


Sag' niemals nie! Auch erfahrenen Freizeit-Sportlern kann schnell ein Unfall passieren – so wie in diesem Video zu sehen kann es jedem passieren. Gut wenn man versichert ist, alle nötigen Behandlungen abgedeckt sind und sie dabei nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Die Versicherungen greifen in der Regel bei den folgenden Eventualitäten:

  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Leistungen in einem Krankenhaus während des Auslandsaufenthalts (stationäre Behandlung, Unterkunft, Verpflegung)
  • verordnete Heilmittel (z.B. Massagen)
  • Transport zu einem Arzt und/oder in ein Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Umfall
  • akut notwendige oder schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • den Rücktransport in das Heimatland des Versicherten
  • im Todesfall: die Organisation der Bestattung vor Ort oder die Überführung in das Heimatland des Verstorbenen

Für jede Situation die passende Lösung

Geräte zur Medizinischen Versorgung

MEDIZINISCHE VERSORGUNG

Die schnelle und qualitativ gute Erstversorgung ist wichtig – sie haben nur einen Körper und benötigen diesen auch zum weiteren arbeiten. Gute medizinische Geräte sind ein Baustein zur korrekten Diagnostik, anschließenden Behandlung und schließlich der Genesung. Ohne Versicherung müssen Sie alle Kosten selbst tragen.

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Rücktransport aus dem Ausland versichern

RÜCKTRANSPORT

Deutschland hat ausgewiesene medizinische Zentren mit Spitzenversorgung – ein sofortiger Rücktransport in Spezialkliniken durch medizinisches Fachpersonal kann daher sinnvoll sein.

Schützen Sie sich vor hohen Transportkosten

Foto: Peter Gudella/Shutterstock.com

Familienangehörige im Ausland versichern

FAMILIENANGEHÖRIGE ABSICHERN

Sie sind nicht allein? Dann berücksichtigen Sie auch Ihre Familienangehörigen und sichern sie diese für gemeinsame Reisen gelich mit ab.

Mit einer Versicherung alle abgesichert

Foto: altanaka/Shutterstock.com

Längere Auslandsaufenthalte versichern

LÄNGERE AUFENTHALTE ABSICHERN

Sie sind beruflich längere Zeit im Ausland? Dann fragen Sie nach unseren speziellen Auslnds-Tarifen, da die normale Urlaubs-Auslandskrankenversicherung diese Fälle nicht mit abdeckt.

Längere berufliche Aufenthalte werden estra abgesichert

Foto: zhangyang13576997233/Shutterstock.com

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Egal, ob im Winter- oder Sommerurlaub: ein Unfall kann schnell passieren. Man denke nur an Knochenbrüche beim Ski-Fahren oder Rollerbladen. Auch andere akute Erkrankungen treten meist auf, wenn man am wenigsten damit rechnet: im Urlaub. Befindet man sich zur Unfallzeit im Ausland, hat man keinerlei Anspruch auf die Leistungen seiner normalen Krankenversicherung. Eine Private Auslandskrankenversicherung hingegen trägt die Kosten, die im Ausland durch Arztbesuche, benötigte Medikamente oder Krankenhausaufenthalte entstehen. Sie übernimmt auch den Rücktransport nach Deutschland. Damit man also im Ernstfall gut versichert ist, empfiehlt es sich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema sind hier zusammen getragen.

Online private Krankenversicherung anfragen

Antworten auf wichtige Fragen für „Private Auslandskrankenversicherung“

In welchen Ländern ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig?

In den Reiseländern der Europäischen Union besteht aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen und man ist bei Unfällen und Krankheiten durch die eigene Krankenkasse geschützt. Allerdings gelten die Regelungen des jeweiligen Urlaubslandes, wodurch zum Teil erhebliche Zuzahlungen von den Erkrankten gefordert werden können. Außerhalb Europas bestehen zumeist keine Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass im Falle einer Erkrankung die Kosten für die Arztbehandlungen, den Krankentransport und die Unterbringung in einem Krankenhaus selbst beglichen werden müssen. Auch der Rücktransport nach Deutschland wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Um nach einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland keine hohen Rechnungen bezahlen zu müssen, sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Einige Länder (z.B. Kuba) setzen diese sogar für die Einreise voraus.

Wer sollte eine Private Auslandskrankenversicherung abschließen?

Ein Auslandsschutz ist für jeden empfehlenswert, der sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhält, völlig unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Hierbei spielt es keine Rolle ob Studenten, Selbstständige, Familien, Arbeitnehmer oder Rentner: die Krankenversicherung für das Ausland ist stets sinnvoll. Lediglich die Beiträge variieren etwas.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Die Beiträge sind natürlich von Versicherung zu Versicherung verschieden. Einen Jahresvertrag für Reisen ins Ausland bekommt man jedoch in den meisten Fällen schon unter 10 Euro jährlich.

In der Regel nicht versichert sind:

  • Behandlungen von Vorerkrankungen
  • Vorsorge- und Kontrollunterschungen
  • Schutzimpfungen
  • Behandlungen bei geistigen oder seelischen Störungen

Kein Krankenversicherungsschutz besteht außerdem in Ländern, für die das Auswärtige Amt eine akute Reisewarnung heraus gegeben hat. Diese sind im Internet einsehbar.

Das Lesen von Versicherungspolicen ist mühselig. Hierbei bilden auch die Auslandskrankenversicherungen keine Ausnahme. Deshalb hier eine kleine Check-Liste, worauf man besonders achten sollte:

  1. Das Alter der Versicherungsnehmer: Die Versicherungen bieten verschiedene Altersklassen an. Gehört der Versicherte zur Altersklasse der Senioren, erhöht sich der Beitrag aufgrund des höheren Erkrankungsrisikos. Einige Versicherer haben gar ein Höchsteintrittsalter festgelegt, auf das man in der Police unbedingt achtgeben sollte.
  2. Die Vertragsdauer: Bei Privaten Auslandskrankenversicherungen gibt es Jahres- und Einzelverträge. Ein Jahresvertrag schützt die Versicherten über ein ganzes Jahr. Allerdings gilt dies nur für Reisen, die eine von der Versicherung vorgeschriebene Länge nicht überschreiten (in den meisten Fällen 4 Wochen). Der Vorteil eines Jahresvertrages liegt darin, dass nicht mehrere Einzelverträge abgeschlossen werden müssen. Hier lassen sich für den Versicherten Kosten sparen. Wie bei jedem Vertrag sollte man allerdings unbedingt auf die Kündigungsfristen achten. Personen, die über einen längeren Zeitraum hinweg verreisen, müssen gezwungenermaßen einen Einzelvertrag abschließen. Auch diese haben jedoch in den meisten Fällen eine maximale Versicherungsdauer von einem Jahr.
  3. Der Krankenrücktransport in das Heimatland: Alle Privaten Auslandskrankenversicherungen tragen die Kosten für einen Rücktransport, der als „medizinisch notwendig“ gilt. Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die diesen auch bezahlen, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist, also keine zwingende Erforderlichkeit besteht und der Erkrankte auch in seinem Urlaubsland behandelt werden könnte. Hierbei gilt es, die Police genau zu lesen, denn einige Versicherungen bestehen darauf, dass der Rücktransport „ärztlich angeordnet“ sein muss.
  4. Die Selbstbeteiligung: Einige Versicherungen vereinbaren eine Selbstbeteiligung des Versicherten an den Behandlungskosten bis zu einem gewissen Betrag. Zwar lässt sich hier bei den Beiträgen sparen. Jedoch sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Versicherte nicht bei jedem einzelnen Krankheitsfall zahlen muss. Unter diesen Umständen sollte besser eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung gewählt werden.
  5. Die Nachleistungen: Erkrankt ein Reisender, kommt es nicht selten dazu, dass die Behandlung zu einer unfreiwilligen Verlängerung des Aufenthalts im Reiseland führt. Diese Verlängerung überschreitet nicht selten die ursprüngliche abgeschlossene Versicherungsdauer. In der Versicherungspolice sollte deshalb darauf geachtet werden, dass sich der Versicherungsschutz in diesen Fällen automatisch verlängert. Die Versicherung trägt dann die Kosten für die Nachleistungen, bis der Verunglückte wieder in sein Heimatland transportiert werden kann.
  6. Das Service-Telefon: Die meisten Versicherungen bieten eine 24-Stunden besetzte Notruf-Hotline für Auslandsreisende an. Hierauf sollte großer Wert gelegt werden. Die Service-Hotline hat den Vorteil, dass Erkrankte und Angehörige rund um die Uhr Rat suchen können. Des Weiteren gibt es für Patienten auch die Möglichkeit, sich im Krankheitsfall deutsch- oder englischsprachige Ärzte an ihrem Urlaubsort empfehlen zu lassen.
  7. Verträge für Familien: Verreisen Familien zusammen, empfiehlt es sich, spezielle Familienverträge abzuschließen. Diese haben oft günstigere Konditionen als Einzel- oder Jahresverträge. Man sollte jedoch unbedingt auf die angegebene Altersgrenze der mitreisenden Kinder achten. Leben Eltern und Kinder im Heimatland an getrennten Wohnorten, greift die Auslandsversicherung für Familien nicht.

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